Ermitteln Sie das genaue Datum der Zustellung des fristauslösenden Dokuments. Bei A-Post Plus beachten Sie bitte den Sendebericht.
Wählen Sie die entsprechende Frist (Tage oder Monate) und geben Sie an, ob Gerichtsferien oder spezielle Feiertage zu berücksichtigen sind.
Stellen Sie die rechtzeitige Einreichung sicher. Im Zweifelsfall empfehlen wir, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, so endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.
BGer 5A_691/2023: Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 13. August 2024 beginnt die Frist nach Monaten am Tag des fristauslösenden Ereignisses und nicht am Folgetag.
Art. 142 Abs. 1bis ZPO (neu seit 1.1.2025): Wird eine Sendung durch gewöhnliche Post an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zugestellt, gilt die Zustellung als am nächsten Werktag erfolgt.
Die Gerichtsferien dauern (Art. 145 ZPO):
Neben den nationalen Feiertagen gelten je nach Kanton unterschiedliche Feiertage. Diese werden in der Berechnung berücksichtigt.
Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
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