Wählen Sie die Art des Vertrags: Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder anderer Vertrag.
Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung zugestellt wird.
Erfahren Sie, zu welchem Termin das Vertragsverhältnis frühestens enden kann.
Gesetzliche Kündigungsfristen:
Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden.
Kündigungsfrist: 3 Monate
Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin (meist Quartalsende: 31.3., 30.6., 30.9., 31.12.)
In vielen Kantonen auch zum Monatsende möglich. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag!
Kündigungsfrist: 6 Monate
Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin (meist Quartalsende)
Bei Geschäftsmiete sind längere vertragliche Fristen üblich.
Krankenkasse Grund: Kündigung bis 30. November für Wechsel per 1. Januar
Sachversicherung: 3 Monate auf Ende Versicherungsjahr
Seit VVG 2022: Alle Verträge kündbar nach 3 Jahren mit 3 Monaten Frist.
Fitness: Meist 3 Monate vor Ablauf
Handy/Internet: Meist 60 Tage vor Ablauf
Bei Umzug >30km: Ausserordentliche Kündigung oft möglich.
Zugang der Kündigung: Die Kündigung muss vor Beginn der Frist beim Empfänger eingehen. Bei Einschreiben: spätestens am letzten Tag der Abholfrist.
Formvorschriften: Mietkündigungen müssen auf amtlichem Formular erfolgen (Wohnung). Arbeitskündigungen sind formfrei.
Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
Bei der Miete von Geschäftsräumen können die Parteien mit einer Frist von sechs Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
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