Wählen Sie die Art des Anspruchs. Je nach Anspruchsart gelten unterschiedliche Verjährungsfristen.
Geben Sie das Datum ein, an dem die Verjährung zu laufen begann (z.B. Fälligkeit, Kenntnis des Schadens).
Erfahren Sie, bis wann der Anspruch geltend gemacht werden muss und wie die Verjährung unterbrochen werden kann.
Die Verjährung wird unterbrochen durch (OR Art. 135):
Nach Unterbrechung beginnt eine neue Frist zu laufen.
Die Verjährung steht still (OR Art. 134):
Relative vs. absolute Frist: Bei Schadenersatz gilt neben der relativen Frist (ab Kenntnis) eine absolute Frist ab dem schädigenden Ereignis.
Seit 1.1.2020: Personenschäden verjähren nach 3 Jahren (relativ) / 20 Jahren (absolut).
Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle Forderungen, für die das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.
Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen:
Die Verjährung wird unterbrochen:
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